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Die Zahlung mit Bargeld bedeutet eine direkte Übergabe von Banknoten und Münzen. Jede Mün-ze und jede Banknote hat einen Nennwert, der aufgedruckt bzw. eingeprägt ist. In Deutschland sind seit 2002 ausschließlich auf Euro lautende Münzen und Banknoten unbeschränkte gesetzli-che Zahlungsmittel. Diese Einstufung bedeutet, dass in Deutschland jeder Gläubiger zur Annah-me von Bargeld verpflichtet ist. Die Annahme aller anderen Zahlungsmittel geschieht auf freiwilli-ger Basis des Gläubigers.
Bei der Barzahlung erfolgt die Zahlung ausschließlich direkt zwischen Kunde und Händler, ohne die Einbeziehung von Dritten. Theoretisch kann auch die Bargeld ausgebende Stelle in diesem Prozess einbezogen werden. Da jedoch keine Verbindung zwischen dieser und dem Händler – mit Ausnahme des Kunden – besteht, sind dies zwei voneinander unabhängige Vorgänge, die nicht durch eine der beiden Stellen zusammengeführt werden können.
Der Händler übergibt hierbei dem Kunden die Ware und erhält im Gegenzug den Warenwert in Münzen und Banknoten durch den Kunden. Es ist keine weitere Partei in den Bezahlprozess involviert.