Schließt der Händler am Ende des Tages seine Kasse ab, so übermittelt er alle bis dahin nur lokal gespeicherten Transaktionen an seine Evidenzzentrale weiter. Die übermittelten Daten enthalten mindestens die Karten-ID, die Uhrzeit und die Höhe der Transaktion, sowie die Identität des genutzten Kartenterminals. Die Händlerevidenzzentrale, an die der Händler die Daten über-mittelt, leitet sowohl die Gutschriften an die Bank des Händlers weiter, übermittelt aber auch die Transaktion an die Kundenevidenzzentrale. Diese verbucht die Transaktion auf dem Schattenkonto der GeldKarte.
Laut Aussage der Deutschen Kreditwirtschaft ist die GeldKarte „im Verhältnis Karteninhaber – Akzeptanzstelle vollkommen anonym“. Dies darf aber angezweifelt werden, denn die Akzeptanzstelle, also der Händler, liest die eindeutige Nummer der GeldKarte aus, so dass bestenfalls noch von einer Pseudonymisierung gesprochen werden kann. Allerdings kann der Verkäufer von der Karte zusätzlich den Namen des Karteninhabers ablesen und – theoretisch – der ausgelesenen Nummer somit auch einen Namen zuordnen, was die Anonymität des Käufers vollständig aufhebt.
Aus den Transaktionsdaten können die Evidenzzentralen mindestens feststellen, welche Geld-Karte wann und wo genutzt wurde. Eine Zuordnung des Kunden ist nur durch Kooperation mit der kartenausgebenden Stelle möglich. Diese kann, da sie nur Gesamtsummen aller Transaktionen erfährt, keine Daten aus den Transaktionen gewinnen.
Außerdem sind auf jeder GeldKarte die letzten fünfzehn Transaktionen mit der Händlerkartennummer bzw. einer ID des Ladeterminals gespeichert. Diese können durch den Einsatz einfacher Lesegeräte durch jeden, der die GeldKarte in Händen hält, ausgelesen werden. Von Anonymität kann im Falle der GeldKarte also keine Rede sein, was selbst die Deutsche Kreditwirtschaft als Anbieterin des Systems durch ihre sehr einschränkende Aussage deutlich macht. Weil das System aber zumindest pseudonym gegenüber Händler, Payment Processor und Evidenzzentralen ist, können hierfür drei von zehn Punkten vergeben werden.