Mobile Stechuhr
Themenwoche ‚Der Gläserne Mensch‘
Mitarbeiterüberwachung über GSM und GPS
In Unternehmen, deren Mitarbeiter oft an Einsatzorten außerhalb des Hauses unterwegs sind, ist es oft gar nicht so einfach, den Überblick über alle Mitarbeiter zu behalten. Beispielsweise haben Bauunternehmen ihre Mitarbeiter meist auf mehrere gleichzeitige Baustellen verteilt. Um Termine einzuhalten, muss bei morgendlichen Krankmeldungen möglichst effektiv umdisponiert werden. Außerdem ist das Ausfüllen der Stundenzettel durch die Mitarbeiter und deren Prüfung und Verarbeitung durch die Verwaltung ein mühsamer und aufwändiger Vorgang. Hier bietet eine mobile Echtzeit-Datenerfassung großes Einsparpotenzial.
Möglichkeiten der Technologie
Die vom Institut für Internet-Sicherheit getestete Lösung basiert darauf, dass jeder zu überwachende Mitarbeiter ein Mobilfunktelefon mitführen muss. Eine darauf installierte Java-Applikation dient als mobile Stechuhr. Ereignisse wie Arbeitsbeginn und -ende, Pausen oder die Fahrt zu einer anderen Baustelle werden via Knopfdruck vom entsprechenden Mitarbeiter an einen Server übermittelt. Technisch geschieht das per SMS oder GPRS-Datenverbindung. Mit dem Ereignis wird auch die aktuelle Position des Geräts übermittelt, entweder als Mobilfunk-Zellinformation oder sogar in Form von GPS-Koordinaten.
Der Arbeitgeber hat in einem Webinterface umfangreiche Möglichkeiten die Informationen aufzubereiten und zu analysieren. Ob es darum geht, zeitnah Unterbesetzungen auf einer Baustelle zu erkennen und auszugleichen oder am Ende des Monats die Lohnabrechnung zu erstellen, vieles ist automatisiert, was den Verwaltungsaufwand und damit die Kosten senkt. Auf digitalisierten Karten kann beispielsweise der Chef neben der Position der Baustellen auch die der Mitarbeiter vergleichen.
Es ist auch möglich, eine explizite Ortung auszulösen, wenn der Arbeitgeber wissen möchte, wo der Mitarbeiter im Moment ist.
Gefahren in Bezug auf den gläsernen Menschen
Die Grenze zum Eingriff in die Privatsphäre ist auch hier wie so oft fließend. Auf keinen Fall darf es vom Arbeitgeber möglich sein, auch noch nach Feierabend Daten von seinen Mitarbeitern zu sammeln. Datenschutzrechtlich gibt es auch sonst viel zu berücksichtigen, damit die Datensammlung nicht überbordet. Nur solche Daten dürfen gespeichert werden, die dem Zweck dienlich sind. So muss eine gesicherte Entsorgung der Daten erfolgen, sobald der Zweck erfüllt ist.
Zudem ruht in einer automatisierten umfangreichen Datenerfassung immer die Gefahr, dass Arbeitnehmer nur noch auf Kennzahlen reduziert werden. Wenn die Mitarbeiter sich permanent überwacht fühlen und befürchten müssen, dass ihnen zum Beispiel eine längere Sitzung auf der Toilette negativ ausgelegt werden könnte, leidet das Arbeitsklima.
Die Vorstellung, Blaumacher in flagranti zu ertappen, kann für manchen Chef möglicherweise so reizvoll sein, dass er Grenzen überschreitet. Prinzipiell muss die Einführung solcher Maßnahmen immer vom Betriebsrat diskutiert und evaluiert werden. Das Unternehmen muss dann sicherstellen, dass die Daten ordnungsgemäß verwendet werden.