Prof. Norbert Pohlmann stellt Ideen zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) im Mittagsmagazin dar.
Der Urheberschutz ist ein wichtiger Schutzmechanismus, der auch im Internet berücksichtigt werden muss!
Die Frage ist nur, wie der alte Urheberschutz für das moderne Internet angepasst werden muss und wie ist der richtige und angemessene Weg einer Durchsetzung von Urheberschutz im Internet?
Die Musik- und Film-Industrie nutzt die Vorteile des Internets, z.B. die preisgünstigen Möglichkeiten des Marketings, eine einfache Verteilung und Bekanntmachung von neuen Musikstücken und Filmen sehr positiv, das heißt, gewinnbringend für sich, aus.
Die technischen Möglichkeiten von modernen und sicheren Digital Rights Management Systemen werden aber nicht eingefügt, weil diese eine hohe Investition sowie einen direkten Kontakt zum Kunden bedeuten würde und die positiven Marketing-Effekte zunichte macht.
Die Provider als Hilfssheriff einzubinden, scheint nicht der richtige Weg zu sein, weil sie nicht alle Urheberverletzungen erkennen können, die Kosten für die Kontrolle an der falschen Stelle verursacht werden sowie die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz der Internet-Nutzer gefährden werden.
Wichtiger für die Inhalte-Industrie wird es sein, neue Businessmodelle zu suchen und zu finden, um sich damit in einer modernen Gesellschaft positiv einzubringen.
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