News-Mitteilungen

Mehr Rechte durch die neue Datenschutzgrundverordnung – Prof. Pohlmann fasst Änderungen im WAZ-Interview zusammen

Bild_News_dsgvo.jpg
Zwar läuft seit gut zwei Jahren die Übergangsfrist zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dennoch haben viele Unternehmen noch nicht alle Kriterien umgesetzt. Am 25. Mai ist Stichtag für die Umsetzung der neuen Verordnung. Im Interview mit der WAZ erklärt Prof. Norbert Pohlmann, Leiter des Instituts für Internet-Sicherheit, was sich hinter der Verordnung verbirgt.
„Verbraucher können über ihre Daten Auskunft verlangen, sie ändern und löschen lassen. Außerdem haben sie das Recht, ihre Daten zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Wer gegen die neue Verordnung verstößt, kann mit hohen Strafen belegt werden.“ Die Strafen haben es in sich: Dabei sind Obergrenzen, Summen von vier Prozent des weltweiten Umsatzes und bis zu 20 Millionen Euro, vorgesehen. Gültig für alle europäischen Bürger, auch wenn deren Firmen im Ausland sitzen.
Die neue Verordnung möchte den Verbrauchern mehr Rechte an den eigenen Daten zusprechen: Wer personenbezogene Daten verarbeitet, benötigt dafür das Einverständnis der Verbraucher und muss es auch erneuern, wenn die Daten für einen veränderten Zweck eingesetzt werden sollen. Allgemeingültige Formulierungen in den AGB sind nicht mehr zulässig. Hat ein Kunde etwa seine Email-Adresse nur für einen Newsletter zur Verfügung gestellt, darf diese auch nur dafür verwendet werden und nicht für andere Zwecke.
Für Unternehmen bedeutet die neue DSGVO eine deutlich umfassendere Informationspflicht. Firmen müssen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten anlegen und haben bei hohen Risiken der Datenverarbeitung die Pflicht zu einer Datenschutz-Folgenabschätzung mit umfassendem Dokumentationsaufwand.
Die vielen neuen Verpflichtungen führen auf allen Seiten zu Verunsicherungen. Deshalb bieten Institutionen derzeit Seminare und Kurse zur neuen Datenschutzverordnung an.

WEITERE
ARTIKEL