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Urheberrechtlicher Schutz von Software

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Die Entwicklung von Software ist wichtiger Bestandteil vieler Forschungsrichtungen. Eingeladen sind Informatiker und alle, die sich in Ihrem Berufsleben bereits mit Software beschäftigen oder Gründungsinteresse haben. Fühlen Sie sich angesprochen, wenn Sie folgende Fragestellungen interessieren:
Wann entstehen Urheberrechte an der Software?

  • Wem gehören Urheberrechte an der Software?
  • Was ist bei gemeinschaftlicher Entwicklung von Software zu beachten?
  • Welche Nutzungs‐ bzw. Verwertungsrechte bestehen?
  • Welche Besonderheiten sind bei OpenSource Software bei Einräumung von Nutzungsrechten zu beachten?
  • Welche anderen Schutzmöglichkeiten für Software gibt es neben dem Urheberrecht?
Diese und weitere Fragen werden Ihnen bei der Veranstaltung beantwortet! Während des Vortrags besteht die Möglichkeit durch Ihre Fragen das Gehörte an den verschiedensten Alltagssituationen in Ihren Projekten zu spiegeln.
Referent:
Herr Dr. jur. Michael Fuß ist seit 2006 Rechtsanwalt in der Kanzlei Fuß & Jankord in Dortmund. Er berät u.a. IT- und Medienunternehmen bei der Umsetzung einzelner Projekte, der Durchsetzung von Schutzrechten und der Vertragsgestaltung (Projekt- und Lizenzverträge, AGBs). Herr Dr. Fuß ist zudem regelmäßig als Privatdozent tätig. (http://www.hafenkanzlei‐dortmund.de/)
Ort:
Westfälische Hochschule
Neidenburgerstraße 43,
45897 Gelsenkirchen
Raum A4.1.03

Anmeldung:patentscout@w-hs.de

Weitere Informationen finden Sie hier!

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