Das Thema Mitarbeiterausspähung ist durch die Skandale bei Lidl und der Bahn im Fokus der Medien. Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob sie eventuell selber am Arbeitsplatz ausgespäht werden.
Bei Radio Emscher Lippe stand das if(is) zu dem Thema Rede und Antwort: Wenn die private Nutzung nicht verboten ist, darf der Arbeitgeber normalerweise weder Telefonate abhören, noch E-Mails mitlesen. Oft werden aber Sondervereinbarungen geschlossen, zumeist um die Unternehmensdaten zu schützen. Die Sondervereinbarungen sollten aber im ethischen Rahmen liegen.Wenn der Arbeitgeber private Handlungen verbietet, dann darf er beispielsweise in die Mails schauen, muss das Verbot aber auch durchsetzen.
Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer private Dinge außerhalb der Arbeitszeit erledigen und daran denken, dass E-Mails ohne Verschlüsselung lesbar sind wie eine Postkarte.
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